Behandlungsablauf
Der Zugang zur Therapie erfolgt über ein Erstgespräch. Termine für die Erstgespräche können entweder telefonisch persönlich vereinbart oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt gebucht werden.
Im Erstgespräch werden Ihr Problem, die Symptomatik, Ihre Therapiemotivation und Ihre Erwartungen an die Therapie besprochen. Auch werde ich Sie über den organisatorischen Ablauf einer Therapie und ggf. über Behandlungsalternativen aufklären. Für das Erstgespräch brauchen Sie eine Chipkarte, eine Überweisung ist nicht notwendig.
Wird im Erstgespräch ein Bedarf für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung festgestellt, folgt nach dem Erstgespräch die Probatorik. In dieser Phase erfolgt die vertiefte Diagnostik, es werden Therapieziele festgelegt und ein Behandlungsplan besprochen. Auch dient diese Phase dazu, das Vertrauensverhältnis zwischen PatientIn und der Therapeutin zu prüfen und die Voraussetzungen für eine längerfristige Zusammenarbeit zu klären.
Im Anschluss bzw. im Laufe der Probatorik wird ein Antrag auf die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 60 Sitzungen (bei erweitertem Bedarf bis zur 80), bei den privaten Krankenversicherungen müssen Sie die Kostenübernahme und den Therapieumfang im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären.
Die Verhaltenstherapie zielt auf die aktive Veränderung der ungünstigen Denk- und Verhaltensweisen. Eine Psychotherapie setzt eine ernsthafte Bereitschaft und Motivation zu persönlicher Veränderung voraus, eine Bereitschaft über sich nachzudenken, darüber offen zu sprechen und neue Wege für sich auszuprobieren. Ebenfalls ist eine Bereitschaft notwendig, sich verbindlich auf einen evtl. längeren Therapieprozess einzulassen und dafür persönliche Zeit mit einzuplanen.